Glossar

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Beitragvon Bundesanzeiger Verlag » 07 Apr 2014, 14:29

Davon-Konto
Bezeichnet in der Finanzbuchhaltung ein Unterkonto, das den Teilbetrag einer bestimmten Summe enthält.

Beispiel:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 10.000 Euro (Hauptkonto)
davon Forderungen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: 3.000 Euro (Unterkonto)

ERiC (Elster Rich Client)
Bezeichnet die in eBilanz-Online integrierte und zwingend erforderliche Schnittstellen-Software der Finanzverwaltung zur Übermittlung einer eBilanz. Diese sorgt für eine verschlüsselte Datenübertragung sowie die Überprüfung der erstellten Datensätze auf Vollständigkeit und inhaltliche Schlüssigkeit (s.Validierung).

GAAP-Modul
Generally Accepted Accounting Principles. In diesem Bereich von eBilanz-Online werden die entsprechenden Masken (z. B. Bilanz, GuV, Ergebnisverwendung) zur Eingabe von entsprechenden Finanzbuchhaltungswerten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Die Gliederung entspricht den durch die Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomien.

GCD-Modul
Global Common Document. In diesem Bereich von eBilanz-Online werden die „Stammdaten“ des übermittelnden Unternehmens erfasst, z. B. Bilanzierungsstandard, Steuernummer, Gesellschafter.

Handelsbilanz
Die Handelsbilanz dient zur Feststellung des wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens. Hierzu werden Vermögensgegenständen und Schulden einander gegenübergestellt um die tatsächliche wirtschaftliche Situation eines Unternehmens innerhalb eines Zeitraums (=Geschäftsjahr) abzubilden. Für die Aufstellung gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Zur Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungspflicht wird die Handelsbilanz an den Bundesanzeiger übermittelt.

Mapping
Bezeichnet im Zusammenhang mit der eBilanz die Zuordnung von Hauptbuchkonten der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens zu einzelnen IDs der ausgewählten Taxonomie.

Steuerbilanz
Durch Aufstellung einer Steuerbilanz wird der steuerrechtlich maßgebende Unternehmensgewinn ermittelt. Zweck der Steuerbilanz ist eine zutreffende Erfolgsermittlung für die Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Im Gegensatz zur Handelsbilanz richtet sich die Steuerbilanz an das Finanzamt. Grundlage sind die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomien.

Taxonomie
Bezeichnet ein gegliedertes hierarchisches Datenschema, das von der Finanzverwaltung zur Übermittlung von Bilanzdaten verpflichtend vorgegeben wird. Ziel ist es alle Einreichungen an die Finanzverwaltung einer einheitlichen Struktur zu unterwerfen. Die Taxonomie ist mit einem Kontenrahmen der Finanzbuchhaltung vergleichbar.

Für unterschiedliche Verwendungen bzw. Bilanzierungsstandards werden jeweils spezifische Taxonomien bereitgehalten. Die meisten Unternehmen nutzen i. d. R. die Kerntaxonomie. Neben speziellen Taxonomieversionen für Banken- und Versicherungen gibt es auch noch die sog. Ergänzungstaxonomie. Diese gilt jedoch nur für folgende Branchen: Kommunale Eigenbetriebe, Krankenhäuser, Land- und Forstwirschaft, Pflegedienstleister, Verkehrsunternehmen, Wohnungswirtschaft.

Überleitungsrechnung
Es besteht die Möglichkeit an das Finanzamt entweder eine Steuerbilanz oder alternativ eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung zu übermitteln.

Wird eine Handelsbilanz erstellt, so enthalten die Positionen in den Berichtsbestandteilen Bilanz und GuV die handelsrechtlichen Wertansätze. Die nach § 5b Abs. 1 Satz 2 EStG vorzunehmenden Anpassungen aller Positionen, deren Ansätze und Beträge den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, sind mit der von der Finanzverwaltung verbindlich vorgegebenen und strukturierten Überleitungsrechnung darzustellen.

Validierung
Bezeichnet den Vorgang, bei dem überprüft wird, ob die an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Daten den in der verwendeten Taxonomie definierten syntaktischen und semantischen Regeln entsprechen, d. h. es handelt sich um die Überprüfung der erstellten Datensätze auf Vollständigkeit und inhaltliche Schlüssigkeit.
Bundesanzeiger Verlag
 

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