von Bundesanzeiger Verlag » 13 Mär 2015, 11:27
Guten Tag FGMBH,
Sie haben natürlich vollkommen Recht, hier lag tatsächlich in dem von Ihnen angesprochenen Eingabefeld ein Fehler vor. Dieser wurde behoben. Die Eingabe eines negativen Betrages ist nun probelmlos möglich.
Wir bedanken uns hiermit sehr für diesen Hinweis!
Mit freundlichen Grüßen
Bundesanzeiger Verlag