von Bundesanzeiger Verlag » 29 Dez 2014, 14:30
Guten Tag handwerk,
bitte prüfen Sie Ihre Angaben in den "Detailinformationen zum Vorgang". Diese rufen Sie über den Reiter „Mein eBilanz-Online“ - Übersicht „Vorgänge“ - Anklicken des Augensymbols (rechts) auf.
Sofern sie eine eBilanz für die Finanzverwaltung bearbeiten, sollte der Berichtsbestandteil "GuV" hier immer bereits vorausgewählt sein, da es sich um einen Pflichtbestandteil handelt. Wenn sie hingegen eine Offenlegungsdatei für den Bundesanzeiger erzeugen möchten, so ist die GuV für kleine und kleinste Gesellschaften i.d.R. kein Pflichtbestandteil und muss an dieser Stelle nachträglich ausgewählt werden, indem Sie ein Häkchen an der betreffenden Stelle setzen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Ihnen die "GuV nach MicroBilG" für die eBilanz nur in der Auswahl angezeigt wird, wenn Sie eine geeignete Taxonomie ausgewählt haben, z.B. die "Kerntaxonomie für Kleinstunternehmen".
Mit freundlichen Grüßen
Bundesanzeiger Verlag