von Bundesanzeiger Verlag » 05 Jan 2017, 17:52
Guten Tag tschwade,
bitte verwenden Sie die Auffangposition "andere ordentliche / nicht zuordenbare sonstige betriebliche Aufwendungen", welche weiter unten in der GuV-Maske aufgeführt wird. Hier tragen Sie noch einmal den Davon-Wert 8,46 ein. Dieser wird dann in die Gesamtberechnung aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesanzeiger Verlag
Service-Team